Die Klasse A1 berechtigt schon ab 16 Jahren zum Führen von
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Weitere Vorteile der Klasse A1 sind der Beginn der Probezeit, d.h. im Gegensatz zu AM/L beginnt die Probezeit bereits ab 16 zu laufen, sowie der problemlose Aufstieg nach 2 Jahren zur Klasse A2.
B
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