Fahrschule SelbstLenker

Fragen und Antworten zum Führerschein


Hier findest Du häufig gestellte Fragen rund um das Thema Fahrschule und zum Führerschein. Die Antworten wurden von der Fahrschule SelbstLenker aus Lübbecke verfasst und beziehen sich daher auf die Kreise Minden - Lübbecke und den Kreis Herford. Ggf. kann die Situation an deinem Wohnort abweichen.

Für Rückfragen sind wir gerne jederzeit für dich erreichbar!


Wann kann ich mich in der Fahrschule anmelden?

Wir empfehlen eine Anmeldung 6 - 12 Monate vor Erreichen des Mindestalters.

Es gibt keine gesetzliche Regelung dazu, wie alt man mindestens sein muss, um sich in einer Fahrschule für den Führerschein anmelden zu können. Wenn Du noch keine 18 bist, benötigst Du die Zustimmung deiner Eltern. Allerdings gibt es gesetzliche Bestimmungen bzgl. des Mindestalters für die unterschiedlichen Führerscheinklassen.

Die Theorieprüfung darf frühestens drei Monate, die praktische Prüfung kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden.

Das Mindestalter ist in § 10 FeV geregelt und beträgt z.B. für die Mofa Ausbildung oder den Rollerführerschein AM, 15 Jahre! Eine Anmeldung wäre damit bereits ab 14 Jahren sinnvoll.

Möchtest Du mit der 125er Klasse A1, oder mit dem Treckerführerschein Klasse L oder T durchstarten, bekommst Du die Fahrerlaubnis erst mit deinem 16. Lebensjahr erteilt.

Autofahren mit der Klasse B darfst Du in Begleitung bereits ab 17 Jahren. Das gilt übrigens auch für den Anhängerführerschein Klasse BE!

Ab 18 Jahren gilt man nicht nur als volljährig, damit hast Du auch das Mindestalter für die Motorradführerschein Klasse A2 erreicht. Unter den in § 10 FeV genannten Einschränkungen darfst Du mit 18 Jahren dann auch LKW und Bus fahren.

Übrigens, für richtig große Motorräder der Klasse A musst Du mindestens 20 Jahre alt sein, wenn Du bereits die Klasse A2 besitzt. Der Direkteinstieg ist mit 24 Jahren möglich.

Wann kann ich die Fahrschule wechseln?

Du kannst die Fahrschule jederzeit wechseln.

Ein Fahrschulwechsel hat immer einen Grund. Machmal kann man das Problem ganz einfach lösen indem man mit seinem Fahrlehrer oder dem Inhaber der Fahrschule das offene Gespräch sucht. Manchmal hilft auch einfach der Wechsel des Fahrlehrers innerhalb der Fahrschule.

Wenn Du allerdings nicht mehr von der ursprünglichen Fahrschule ausgebildet werden möchtest, kannst Du deine Fahrschule jederzeit problemlos wechseln.

Die alte Fahrschule ist nach § 6 Abs. 2 FahrschAusbO gesetzlich dazu verpflichtet, einen Ausbildungsnachweis zu erstellen. Mit dem Ausbildungsnachweis kann die neue Fahrschule die bereits erhaltenen Leistungen anrechnen, sodass z.B. die besonderen Ausbildungsfahrten oder der bereits absolvierte Theorieunterricht nicht erneut durchgeführt werden müssen.

Die neue Fahrschule erhebt i.d.R. allerdings erneute Gebühren (meistens eine reduzierte Grundgebühr) und der Fahrschulwechsel muss auch behördlich bei deiner Führerscheinstelle bearbeitet werden, damit der Prüfauftrag mit der neuen Fahrschule verbunden wird. Hierfür fallen ca. 20-40€ an Behördengebühren an.

Wie viel kostet der Führerschein in der Fahrschule?

Ein durchschnittlicher Auto- oder Motorradführerschein kostet ca. 1500€ - 2000€.

Du bezahlst in deiner Fahrschule aber nicht für den Führerschein, sondern für die Ausbildung zum Führerschein. Wie viel die gesamte Ausbildung am Ende kostet, kann man zu Beginn nur schwer sagen, da sich eine gute Fahrschule an deinem Lernstand und deinen (Vor-)Kenntnissen orientiert. Jemand mit Vorerfahrung braucht natürlich deutlich weniger Übungsstunden als jemand der ganz neu beginnt.

Es wäre sehr unseriös und auch verboten, die Fahrerlaubnisausbildung zum Festpreis anzubieten.

Die Entgelte der Fahrschule setzen sich z.B. aus dem Grundbetrag, den Fahrstundenpreisen und den Vorstellungsentgelten zu den Prüfungen zusammen. Hinzu kommen noch weitere Kosten und Gebühren, z.B. für den behördlichen Fahrerlaubnisantrag, für Passbilder, Sehtest und Erste Hilfe, ggf. für ärztliche Gutachten und natürlich auch für die Prüforganisationen. Die Unterrichtsentgelte haben gem. § 32 Abs. 1 FahrlG auch in der Fahrschule auszuhängen.

Jede gute Fahrschule informiert über alle Kosten und Gebühren transparent vor der Anmeldung.

Wie viele Stunden brauche ich?

Wie viele Stunden Theorie-, Übungsstunden und Sonderfahrten Du benötigst, hängt von der gewünschten Führerscheinklasse ab.

Bei den Theoriestunden ist es recht überschaubar, fängst Du ganz neu an - benötigst Du 12 Grundunterrichte a 90 Minuten, hast Du schon einen Führerschein sind es nur 6 Grundunterrichte. Dazu kommen dann noch die klassenspezifischen Unterrichte, für die Klasse B z.B. zwei mal 90 Minuten, oder für die Motorradklassen vier mal 90 Minuten.

Die Anzahl der Übungsstunden im Rahmen einer Führerscheinausbildung ist in Deutschland nicht gesetzlichen vorgeschrieben. Allerdings sind für die meisten Klassen die sogenannten Sonderfahrten obligatorisch. Diese unterteilen sich in Überlandfahrten (auf Bundes- oder Landstraßen), Autobahnfahrten und Dunkelfahrten (bei Dämmerung bzw. in der Nacht). Hierbei handelt es sich um die sog. Pflichtstunden. Erst wenn diese Sonderfahrten durchgeführt wurden und der Fahrlehrer den Abschluss der Ausbildung festgestellt hat, kann der Fahrschüler zur praktischen Prüfung zugelassen werden.

Praktische Übungsstunden sind ein zentraler Bestandteil der Führerscheinausbildung. Wie viele Fahrstunden Du brauchst, hängt von den persönlichen Fähigkeiten und der Lernbereitschaft ab.

Ein guter Fahrlehrer macht mit Dir nur soviel Stunden, wie Du individuell benötigst.

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