Die Klasse AM berechtigt zum Führen von leichten zweirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse L1e-B, dreirädrigen Kleinkrafträdern der Klasse L2e, leichten vierrädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse L6e.
Dies sind i.d.R. Fahrzeuge mit einer bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h. Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren.
So fallen neben den klassischen 45 km/h Rollern z.B. auch kleine Quads oder die Ape unter diese Regelung.
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